Erholungsbeihilfe oder steuerfreies Urlaubsgeld
Die Erholungsbeihilfe als „steuerfreies Urlaubsgeld“ Die schönste Zeit des Jahres für die allermeisten Arbeitnehmer ist die Urlaubszeit. Diese wird von vielen Arbeitgebern mit einem kleinen Bonus, dem Urlaubsgeld, unterstützt. Urlaubsgeld zählt jedoch zum Einkommen und unterliegt damit der Besteuerung. Es müssen also Steuern und Sozialabgaben abgeführt werden. Es gibt jedoch für Arbeitgeber die Möglichkeit, den Angestellten Urlaubsgeld steuerfrei zukommen zu lassen – sofern einige Spielregeln eingehalten werden. Die Erholungsbeihilfe ist solch eine Möglichkeit. Achtung: Höchstgrenzen…
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