Die Privathaftpflichtversicherung im Check:

Regelmäßige Updates sind notwendig

Häufig ist der bestehende Haftpflichtversicherungsvertrag hoffnungslos veraltet und der Kunde damit nicht mehr ausreichend versichert. Durch den technischen Fortschritt und die laufende Modernisierung, die in allen Lebensbereichen fortwährend voranschreitet, sollten Versicherungsnehmer ab und an ein Auge auf ihre Privathaftpflichtversicherung werfen und diese aktualisieren.

Häufig ist es so, dass Kunden ihre erste Haftpflichtversicherung etwa mit dem Ende der Berufsausbildung oder beim Einzug in die erste eigene Wohnung abschließen, also wenn sie aus dem elterlichen Vertrag rausfallen. Das ist dann ungefähr im Alter von 20 Jahren. Und auf diesem Tarifstand bleibt die Privathaftpflichtversicherung dann häufig stehen, da dieses Thema anschließend für die meisten abgeschlossen ist. So bleibt die Haftpflichtversicherung dann häufig über viele Jahre hinweg auf einem veralteten Bedingungsstand stehen und Innovationen am Versicherungsmarkt im Bereich der Privathaftpflichtversicherung oder sinnvolle Deckungserweiterungen sind in dem Vertrag nicht mit eingeschlossen. Und das, obwohl sich die Gefahren im täglichen Leben oft erheblich verändert haben. Und auch die Versicherer sind in der Zwischenzeit meistens nicht untätig, sondern entwickeln neue Deckungsinhalte oder Konzepte für die Privathaftpflichtversicherung.

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Gerade wenn man sich die neuen Technologien und die fortschreitende Mobilisierung mit neuartigen Fortbewegungsmitteln wie Pedelecs oder Drohnen anschaut, dann entwickeln sich immer mehr Haftungsrisiken für den Versicherungsnehmer, die dieser dringendst in seinem Versicherungsschutz berücksichtigen sollte. Ein Versicherungstarif kann bereits nach wenigen Monaten oder Jahren überholt sein. Mittlerweile gibt es jedoch auch Tarife am Versicherungsmarkt, die eine sogenannte Update- oder Innovationsklausel enthalten, so dass hier wichtige Änderungen peu a peu in den Vertrag aufgenommen werden – und das häufig sogar ohne oder nur mit einem moderaten Mehrbeitrag für den Kunden.

Wer anderen einen Gefallen tut…

Sogenannte Gefälligkeitsschäden oder geliehene und gemietet Sachen zählen hier zum Beispiel dazu. Häufig sind diese in alten Versicherungsbedingungen nicht enthalten oder weisen eine hohe Selbstbeteiligung auf. In der Rechtsprechung heißt es hier zum Beispiel, dass im Falle eines Gefallens ein stillschweigender Haftungsverzicht vereinbart ist, sofern nur eine einfache Fahrlässigkeit beim Schadensverursacher vorliegt. Das heißt, der teure Fernseher der beim Umzug vom stolpernden Freund fallengelassen wird, der bleibt als Schaden voll beim Umziehenden. Das kann nicht nur zu einem erheblichen finanziellen Schaden, sondern oft auch zu Ungemach im Freundeskreis führen. Ähnlich sieht es bei geliehenen oder gemieteten Sachen aus, da viele Versicherungen diese Schäden wie Eigenschäden betrachten und damit kein Versicherungsschutz besteht. Und das muss in der heutigen Zeit nicht mehr sein, da es mittlerweile einige Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen gibt, die diese Schäden in ihren Bedingungswerken explizit mit einschließen.

Schaden verursacht und der andere hat keine Haftpflichtversicherung?

Genauso ärgerlich ist es, wenn einem ein Schaden zugefügt wird und der andere keine eigene Haftpflichtversicherung besitzt, was heute leider immer noch, trotz moderater Beiträge für die Privathaftpflichtversicherung, gar nicht mal so selten vorkommt. Hier könnte eine moderne Haftpflichtversicherung mit einer sogenannten Forderungsausfalldeckung Abhilfe schaffen. Diese erbringt dann die Leistung für den Versicherungsnehmer und trägt den Schaden, so dass der Versicherungsnehmer die Kosten nicht alleine tragen muss. Gerade bei Personenschäden können sich hier schnell hohe Summen auftürmen.

 

Forderungsausfalldeckung
Ebenfalls einen wichtigen Baustein, der erst in den letzten Jahren Einzug in die Bedingungen der privaten Haftpflichtversicherung gefunden hat, stellt die Forderungsausfalldeckung dar. Diese erbringt Leistungen für den Versicherungsnehmer, wenn der eigentliche Schädiger mittellos beziehungsweise von diesem keine ausreichende Leistung zu erwarten ist. Insbesondere für den Bereich der Personenschäden mit gegebenenfalls sehr hohen Entschädigungsansprüchen (zum Beispiel durch Rentenansprüche) ist diese für den Versicherungsschutz in einer guten Haftpflichtversicherung unabdingbar, vor allem wenn auch vorsätzliches Handeln des Schädigers mitversichert ist.

Neue Spielzeuge für die Luft – Drohnen oder Multicopter

Bei Drohnen handelt es sich noch um ein relativ neues Risiko, welches in alten Privathaftpflichtversicherungen gar nicht und auch in neueren Versicherungsbedingungen nur selten abgesichert ist. Dabei ist die Drohne oder der Multicopter heutzutage ein Spielzeug für nahezu jedermann, was auch die verkauften Stückzahlen von rund 6,4 Millionen Stück im Jahr 2015 nahelegen. Egal ob man diese Drohnen nun für die private Freizeit nutzt oder damit professionelle Filmaufnahmen macht – mit jeder neuen Drohne steigt auch das Risiko. Aus diesem Grund gibt es auch eine gesetzlich geregelte Versicherungspflicht für nahezu alle Luftfahrzeuge, die Drohnen explizit mit einschließt. Und auch wer seine Drohne ins Ausland mitnehmen möchte, der sollte tunlichst darauf achten, dass die Drohnendeckung in seiner Haftpflichtversicherung nicht nur auf Deutschland beschränkt ist.

Wie bereits eingangs erwähnt, gibt es heutzutage bereits diverse Anbieter von Privathaftpflichtversicherungen, die eine sogenannte Innovationsgarantie, Updateklausel oder Marktgarantie beinhalten. Diese Tarife sichern zu, dass Leistungsverbesserungen die zu Gunsten des Versicherungsnehmers in das Deckungskonzept mit aufgenommen werden auch automatisch für alle bestehenden Verträge gelten. Die Marktgarantie geht hierbei sogar noch einen Schritt weiter – sie sichert zu, dass die besten am Markt erhältlichen Leistungen im Versicherungsvertrag enthalten sind. Also quasi ein „Rund-Um-Sorglos-Paket“.

Eine äußerst leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung, die unter anderem auch auf Wunsch eine „Marktgarantie“ bietet, modernste Versicherungsbedingungen besitzt, äußerst Beitragsstabil ist und in vielen Privathaftpflichtversicherungsvergleichen ganz vorne abschneidet, können Sie sich über diesen Link anschauen. Und bei Bedarf natürlich auch gleich beantragen und so Ihre Privathaftpflichtversicherung wieder auf einen aktuellen Stand bringen.