BGH hat entschieden: Basistarif in PKV kein Argument gegen Vertragsrücktritt
Vorvertragliche Anzeigepflichtsverletzung lässt Recht auf Basistarif platzen Wenn ein Versicherungsnehmer in der privaten Krankenversicherung seine vorvertraglichen Anzeigepflichten bereits bei der Antragsaufnahme so eklatant verletzt, dann kann das private Krankenversicherungsunternehmen vom Vertrag zur privaten Krankenversicherung zurücktreten. Auch der Anspruch auf Versicherungsschutz im sogenannten Basistarif steht dem laut einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) nicht entgegen. Wissentliches Verschweigen von Krankheiten in privater Krankenversicherung Im vorliegenden Fall hatte ein Mann einen privaten Krankenversicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen und bereits…
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